Wärmeleitfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Nennwert oder Grenzwert ===
=== Nennwert oder Grenzwert ===
{{Anker|Dämmstoffhersteller_nutzen_Ü-Zeichen}}  
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Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tab. 2 u. 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. [[DIN 4108]]-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle).<br />
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tab. 2 u. 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]]) beschrieben sind.  
Das bedeutet, dass der für die Berechnung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um ~ 20 % höher (ungünstiger) deklariert ist. Dies trifft also für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen.


Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, müssen damit den '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird mit einem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 (entspr. ~ 5 % Zuschlag) beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um ~20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I'''.
'''Nennwert λ<sub>D</sub>''' ''(Declarevalue)'' ''':''' <br />
Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle). Das bedeutet, dass der für die Berechnung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert entsprechend höher (ungünstiger) deklariert ist. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur der europäischen, harmonisierten Norm (DIN EN ...) entsprechen.


Die deutsche Zulassung (mit resultierendem Ü-Zeichen) bringt also für die Berechnung der Wärmeleitfähigkeit nach [[ENEV]] einen rechnerischen Vorteil gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff. Aus diesem Grund sind fast alle hier gebräuchlichen Dämmstoffe neben dem [[CE-Zeichen]] auch mit der deutschen Zulassung und also dem Ü-Zeichen ausgezeichnet.
'''Grenzwert λ<sub>grenz</sub>:''' <br />
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, müssen damit den "'''Grenzwert'''" einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird somit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle).
 
Die deutsche Zulassung bringt also für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff mit lediglich europäischer Normerfüllung. Aus diesem Grund sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe auch mit der deutschen Zulassung ausgezeichnet und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] auch das [[Ü-Zeichen]].


:''Quelle Absatz - frei nach:'' Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 22
:''Quelle Absatz - frei nach:'' Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 22

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