REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aktuelles ==
== Aktuelles ==
=== Abverkaufsfrist für nach Stoffrichtlinie gekennzeichnete Stoffe endet zum 01.12.2012 ===
12. Oktober 2012 
Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen ist seit dem 01.12.2010 die CLP-Verordnung (EU-Verordnung 1272/2008) verbindlich anzuwenden. Für Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden und noch gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, endet zum 01.12.2012 die zweijährige Abverkaufsfrist. Somit sind ab dem 01.12.2012 alle Gebinde mit chemischen Stoffen nur noch entsprechend der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Im Sicherheitsdatenblatt ist neben der Einstufung gemäß CLP-Verordnung auch weiterhin die Einstufung gemäß Stoffrichtlinie anzugeben. Diese Übergangsfrist endet zum 01.06.2015.
=== 2. ATP zur CLP-Verordnung wird zum 01.12.2012 für Stoffe verbindlich ===
12. Oktober 2012 
Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.
=== Ferntransportpotential – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist ===
10. Oktober 2012 
Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potential (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.
[http://www.reach-info.de/ferntransportpotential.htm weiterlesen...]


=== ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf ===  
=== ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf ===  
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== Quelle ==
== Quelle ==
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 040.10.2012
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 16.10.2012


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

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