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: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“''' | : '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“''' | ||
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wird durchgeführt bei | |||
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit | |||
* einem lichten Sparrenabstand von 1 m | * einem lichten Sparrenabstand von 1 m | ||
* waagrechten Dachflächen | * waagrechten Dachflächen | ||
* Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | |||
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: | Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: |