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Für Unterspann- und [[Unterdeckbahnen]] sind nach DIN EN 13859-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. | Für Unterspann- und [[Unterdeckbahnen]] sind nach DIN EN 13859-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. | ||
Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | ||
Teil 2 der Norm ([[DIN EN 13859-2]])regelt den Einsatz der Bahnen im Wandbereich. | |||
[[Kategorie: Normung]] | [[Kategorie: Normung]] |
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