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Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr. 1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification, Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste das bisher vorhandene System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ab. | Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr. 1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification, Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste das bisher vorhandene System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ab. <br /> | ||
In der CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am 31.5.2015. | In der CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am 31.5.2015. | ||
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