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18. Juli 2014 | 18. Juli 2014 | ||
Mit einem | Mit einem [https://www.youtube.com/watch?v=8znVRGqz314 sehenswerten Werbespot] macht die Europäische Chemikalienagentur ECHA neuerdings auf die [http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm REACH Auskunftsrechte] aufmerksam. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert ihr Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in Produkten zu nutzen. „Jedes Produkt besteht aus Chemikalien“, heißt es in dem Spot, „Achten Sie darauf, dass nicht Sie den Preis für gefährliche Chemikalien zahlen müssen“. Um Ihr Auskunftsrecht zu nutzen, müssen Sie eine Anfrage an den Hersteller, Importeur oder Händler eines Produktes stellen. Am einfachsten geht das über das [http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Online-Formular des Umweltbundesamtes]. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet. | ||
=== Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation === | === Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation === |
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