REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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04. April 2014
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Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ([[http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm]]) vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA im Juni entscheiden.
Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ([http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm]) vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA im Juni entscheiden. <br />
[[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]


=== Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor ===
=== Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor ===
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