Erneuerbare-Energien-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bessere Planbarkeit''': Der Ausbaukorridor, d.h. 40 bis 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2015 und 55 bis 60 Prozent bis 2035, soll eingehalten werden. Dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
'''Bessere Planbarkeit''': Der Ausbaukorridor, d.h. 40 bis 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2015 und 55 bis 60 Prozent bis 2035, soll eingehalten werden. Dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
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Kosteneffizienter Ausbau''': Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen durch mehr Wettbewerb insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die künftigen Ausschreibungen unterstützt werden.
'''Kosteneffizienter Ausbau''': Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen durch mehr Wettbewerb insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die künftigen Ausschreibungen unterstützt werden.


'''Hohe Vielfalt''': Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Auch die kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – sollen weiterhin Teil der Energiewende sein.
'''Hohe Vielfalt''': Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Auch die kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – sollen weiterhin Teil der Energiewende sein.


Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bis zum '''28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen.
Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bis zum '''28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen.


==EEG 2014 – Wichtige Eckpunkte für die Bioenergie==
==EEG 2014 – Wichtige Eckpunkte für die Bioenergie==
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