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Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es gemäß den politischen Zielen und den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzupassen. Das neue EEG tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für alle ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehenden Biomasseanlagen. | Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es gemäß den politischen Zielen und den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzupassen. Das neue EEG tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für alle ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehenden Biomasseanlagen. | ||
Mit der Novellierung des EEG erwartet die Bundesregierung: | Mit der Novellierung des EEG erwartet die Bundesregierung: |
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