Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Albausanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Albausanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
Die genaue Auslegung der Definition schwankt. Beispiel:
Die genauere Auslegung der Definition variiert. Recht verbreitet ist folgende:
* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf Q<sub>p</sub> [kWh/m²a] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %.  
<!--* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf Q<sub>p</sub> [kWh/m²a] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. -->
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]


Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.
<!--Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.-->
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen. 


In der Schweiz versteht man unter einem [[Niedrigenergiehaus]] ein nach Minergiestandard gebautes Haus.
In der Schweiz versteht man unter einem [[Niedrigenergiehaus]] ein nach Minergiestandard gebautes Haus.


In Südtirol werden die [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.
In Südtirol werden die [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt.  
<!--Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.-->


In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff [[Niedrigenergiehaus]]. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.  
In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff [[Niedrigenergiehaus]]. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.  

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