Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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<!--Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.-->
<!--Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.-->
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.   
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.   
In der Schweiz versteht man unter einem [[Niedrigenergiehaus]] ein nach Minergiestandard gebautes Haus.
In Südtirol werden die [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt.
<!--Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.-->


In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff [[Niedrigenergiehaus]]. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.  
In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff [[Niedrigenergiehaus]]. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.  
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==Siehe auch==  
==Siehe auch==  
* Eine Übersicht über die verschiedenen Energiestandards findet man im Artikel Energiestandards.
* Eine Übersicht über die verschiedenen Energiestandards findet man im Artikel Energiestandards.
* Passivhaus, Nullenergiehaus, Plusenergiehaus, 3-Liter-Haus, Klimaschutzhaus
* [[Passivhaus]], Nullenergiehaus, Plusenergiehaus, 3-Liter-Haus, Klimaschutzhaus
* Schweiz: [[Minergie-Haus]]
* In Südtirol werden die [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt.
<!--Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.-->


==Weblinks==  
==Weblinks==  

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