Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 57: Zeile 57:
==Energetische Bewertung von Wärmebrücken==
==Energetische Bewertung von Wärmebrücken==
Bei der Berechnung der Wärmebilanz sind die Wärmebrücken zu berücksichtigen. Grundlage zur Berechnung ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2004). Bisher gab es nur die Erfassung der Wärmebrücken für den Neubau.  
Bei der Berechnung der Wärmebilanz sind die Wärmebrücken zu berücksichtigen. Grundlage zur Berechnung ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2004). Bisher gab es nur die Erfassung der Wärmebrücken für den Neubau.  
[[Bild:Bauphys_Wärmebrücke (10).png|thumb|Abb 10: Berücksichtigung der Wärmebrücken nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV 2007]]]]
[[Bild:Bauphys_Wärmebrücke (10).png|thumb|Abb 10: Berücksichtigung der Wärmebrücken nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV 2007]]]]
Im neuen Entwurf der [[Energie-Einsparverordnung|Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007)]] werden erstmals Wärmebrücken für bestehende Gebäude berücksichtigt.
Im Entwurf der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007)]] werden erstmals Wärmebrücken für bestehende Gebäude berücksichtigt.
Für den Bestand ist ein Zuschlag von 0,10 W/(m²K) auf die U-Werte aller Bauteile zu berücksichtigen. Werden Innendämmungen mit einbindenden Massivdecken eingesetzt, beträgt der Zuschlag sogar 0,15 W/(m²K). Verbessert man die Anschlüsse nach Beiblatt 2 der DIN 4108, darf der Zuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden. Allerdings sind dort nur Neubaudetails enthalten. Zu guter letzt können die Anschlüsse auch separat berechnet werden. Dadurch können sowohl die Wärmeverluste über Wärmebrücken optimiert (Zuschlag bspw. nur noch 0,025 W/(m²K)) als auch Problemstellen erkannt und die Gefahr Schimmelpilzbildung reduziert werden.
Für den Bestand ist ein Zuschlag von 0,10 W/(m²K) auf die U-Werte aller Bauteile zu berücksichtigen. Werden Innendämmungen mit einbindenden Massivdecken eingesetzt, beträgt der Zuschlag sogar 0,15 W/(m²K). Verbessert man die Anschlüsse nach Beiblatt 2 der DIN 4108, darf der Zuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden. Allerdings sind dort nur Neubaudetails enthalten. Zu guter letzt können die Anschlüsse auch separat berechnet werden. Dadurch können sowohl die Wärmeverluste über Wärmebrücken optimiert (Zuschlag bspw. nur noch 0,025 W/(m²K)) als auch Problemstellen erkannt und die Gefahr Schimmelpilzbildung reduziert werden.


Navigationsmenü