Unterdach: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß [[ZVDH]] ist das '''Unterdach''' - neben [[Unterdeckung]] und [[Unterspannung]] - eine der drei zusätzlichen Maßnahmen zur Herstellung der [[Regensicherheit]] unterhalb von [[Dachdeckung]]en. Es ist Teil der [[Hüllfläche]] eines Gebäudes und dient der [[Außendichtung]] und somit auch [[Winddichtung außen]].  
Gemäß [[ZVDH]] ist das '''Unterdach''' - neben [[Unterdeckung]] und [[Unterspannung]] - eine der zusätzlichen Maßnahmen zur Herstellung der [[Regensicherheit]] unterhalb von [[Dachdeckung]]en. Es ist Teil der [[Hüllfläche]] eines Gebäudes und dient der [[Außendichtung]] und somit auch [[Winddichtung außen]].  


Das Unterdach dient auch als [[Behelfsdeckung]] im begrenzten Zeitraum bis zur Fertigstellung der Dachdeckung.
Das Unterdach dient auch als [[Behelfsdeckung]] im begrenzten Zeitraum bis zur Fertigstellung der Dachdeckung.


Das Unterdach ist eine wasserdichte Schicht, in der Regel aus nicht diffusionsoffenen Werkstoffen, die auf Schalung (z. B. [[Vollholzschalung]], geeignete [[Holzwerkstoffplatte]]n) oder druckfestem Dämmstoff unter der Dachdeckung angeordnet wird.   
Das Unterdach ist eine wasserdichte Schicht aus nicht diffusionsoffenen Werkstoffen, die auf Schalung (z. B. [[Vollholzschalung]], geeignete [[Holzwerkstoffplatte]]n) oder druckfestem Dämmstoff unter der Dachdeckung angeordnet wird.   


Die '''Unterdachbahn''' wird mit verschweißter/ verklebter Naht- und Stoßausbildung den '''Klassen 1 oder 2''' zugeordnet je nach Verlegeweise im Bereich der [[Konterlatte]]n.
Die '''Unterdachbahn''' wird mit verschweißter/ verklebter Naht- und Stoßausbildung den '''Klassen 1 oder 2''' zugeordnet je nach Verlegeweise im Bereich der [[Konterlatte]]n.
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* bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
* bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
* bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
* bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
* bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß [[ÖNORM B 2219]].
* bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß ÖNORM B 2219.


===Anforderungen an Unterdächer===
===Anforderungen an Unterdächer===
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=== Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen ? ===
=== Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen ? ===
Bei Unterschreitung der Mindestdachneigung gemäß [[ÖNORM B 2221]] sowie nach den Anforderungen der Tabelle aus [[ÖNORM B 4119]]:
Bei Unterschreitung der Mindestdachneigung gemäß ÖNORM B 2221 sowie nach den Anforderungen der Tabelle aus ÖNORM B 4119:
{{{TabH1/1}}  
{{{TabH1/1}}  
!width="200" | || colspan="3" | '''Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit'''
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| Belüftete Dächer mit Dachabdichtungen || colspan="3" align="center" | Bei [[Dachneigung]] < 10°
| Belüftete Dächer mit Dachabdichtungen || colspan="3" align="center" | Bei [[Dachneigung]] < 10°
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| colspan="4" | * [[Schneelast]] s<sub>k</sub> ist die charakteristische Schneelast auf dem Boden gemäß [[ÖNORM B 1991]]-1-3.
| colspan="4" | * [[Schneelast]] s<sub>k</sub> ist die charakteristische Schneelast auf dem Boden gemäß ÖNORM B 1991-1-3.
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Bei Dachneigung über 15° und einer Regelschneelast bis 4,0 kN/m² darf die flächenbezogene Masse der Unterdeckbahn auf 220 g/m² reduziert werden.
Bei Dachneigung über 15° und einer Regelschneelast bis 4,0 kN/m² darf die flächenbezogene Masse der Unterdeckbahn auf 220 g/m² reduziert werden.
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* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß [[ÖNORM B 3647]] vorliegt;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;


Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
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===Quelle===
===Quelle===
* [[OENORM B 4119]] Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* OENORM B 4119 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)


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