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=== Schutz der Konstruktion vor Wasser von außen während der Bauphase (Freibewitterung / Behelfsdeckung) === | === Schutz der Konstruktion vor Wasser von außen während der Bauphase (Freibewitterung / Behelfsdeckung) === | ||
{| align="right" width="300px" style="border-style:solid; border-width:1px; margin: 0px 0px 0px 15px;" class="rahmenfarbe1" | |||
| '''Möglichkeiten zur Erstellung einer Behelfsdeckung als Schutz der Konstruktion vor Witterung während der Bauzeit''' | |||
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| valign="top" | <br /> [[Bild:BPhys GD AD 02 abplanen.jpg|center|300px|]] | |||
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| Abb. 2: Abplanen eines Daches | |||
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| valign="top" | <br /> [[Bild:BPhys AD 02 03 einhausen.jpg|center|300px|]] | |||
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| Abb. 3: Einhausen bzw. Notdach | |||
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| valign="top" | <br /> [[Bild:BPhys AD 02 04 egensichernde Zusatzmaßnahme.jpg|center|300px|]] | |||
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| Abb. 4: Regensichernde Zusatzmaßnahme (hier verklebte Unterdeckbahn mit Nageldichtband) | |||
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Zum Schutz des Gebäudes bzw. der Tragkonstruktion (z. B. Holz-[[Dachstuhl]]) bei Neubauten oder zum Schutz bestehender, ggf. ausgebauter und genutzter Gebäudeteile bei Erneuerung der [[Dachhaut]], ist in der Regel ein Schutz vor äußeren Witterungseinflüssen erforderlich. In den ZVDH-Regeln wird für den Einsatz auf Dächern die sog. [[Behelfsdeckung]] definiert. Die Behelfsdeckung soll während der Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum vorübergehenden Schutz sicherstellen. <br /> | Zum Schutz des Gebäudes bzw. der Tragkonstruktion (z. B. Holz-[[Dachstuhl]]) bei Neubauten oder zum Schutz bestehender, ggf. ausgebauter und genutzter Gebäudeteile bei Erneuerung der [[Dachhaut]], ist in der Regel ein Schutz vor äußeren Witterungseinflüssen erforderlich. In den ZVDH-Regeln wird für den Einsatz auf Dächern die sog. [[Behelfsdeckung]] definiert. Die Behelfsdeckung soll während der Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum vorübergehenden Schutz sicherstellen. <br /> | ||
Behelfsdeckungen können durch folgende Maßnahmen hergestellt werden: | Behelfsdeckungen können durch folgende Maßnahmen hergestellt werden: |