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* bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
* bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
* bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
* bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
* bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß [[ÖNORM B 2219]].
* bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß ÖNORM B 2219.


===Anforderungen an Unterdächer===
===Anforderungen an Unterdächer===
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=== Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen ? ===
=== Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen ? ===
Bei Unterschreitung der Mindestdachneigung gemäß [[ÖNORM B 2221]] sowie nach den Anforderungen der Tabelle aus [[ÖNORM B 4119]]:
Bei Unterschreitung der Mindestdachneigung gemäß ÖNORM B 2221 sowie nach den Anforderungen der Tabelle aus ÖNORM B 4119:
{{{TabH1/1}}  
{{{TabH1/1}}  
!width="200" | || colspan="3" | '''Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit'''
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* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß [[ÖNORM B 3647]] vorliegt;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;


Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
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===Quelle===
===Quelle===
* [[OENORM B 4119]] Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* OENORM B 4119 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)