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* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß [[ÖNORM B 3647]] vorliegt;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;


Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
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===Quelle===
===Quelle===
* [[OENORM B 4119]] Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* OENORM B 4119 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)
* [http://marketing.harrer.at/Blaetterkatalog/Holzbauhandbuch_2012/blaetterkatalog/ Blätterkatalog Holzbau] - s. Seite 134 (S. 136)