Erhöhte Anforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br /> | Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. <br /> | ||
Die stofflichen Eigenschaften werden mit der Verwendung von | Die stofflichen Eigenschaften werden mit der Verwendung von der jeweiligen [[SOLITEX]] erreicht. | ||
Version vom 13. April 2011, 16:27 Uhr
Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom ZVDH.
Grundlagen mit Neuerungen
- gütig seit Januar 2010
Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen an die Dachdeckung sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus:
- Dachneigung: Sofern die Regeldachneigung (in Abhängigkeit von Dachziegel- und Dachsteinform) unterschritten wird.
- konstruktive Beanspruchungen: Stärke der Dachflächengliederung, spezielle Dachformen, lange Sparren
- Nutzung: Wohnzwecke erfordern Zusatzmaßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen.
- klimatische Verhältnisse: besondere, extreme Standorte und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse
- örtliche Bestimmungen: Landesbauordnung, bauaufsichtl. Vorschriften, lokale Verordnungen, Denkmalschutzvorgaben.
Die Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken gilt als 2 weitere "erhöhte Anforderungen".
Zusatzmaßnahmen
Die neue Definition "naht- und perforationsgesicherten Unterspannung / - Unterdeckung" erfordert das Ab- oder Verkleben der Bahn / Platten; und teilweise die zusätzliche Nageldichtung.
Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten Regeldachneigungen und Anforderungen.
Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange Sparren, Dachgauben, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.
Systeme, z.B. Wärmedämmsysteme, die nicht in Tabelle 1 enthalten sind, jedoch die Funktion einer Unterspannung, Unterdeckung oder Unterdaches erfüllen, müssen einer Klasse (gemäß Herstellerangaben) zugeordnet werden.
Das Zubehör muss den Anforderungen der Produktdatenblätter entsprechen.
Die neue Zuordnung in 6 Klassen findet sich im Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1
Übersicht für diverse SOLITEX-Produkte angelehnt an Tabelle 1.1
Gültig für pro clima SOLITEX MENTO, -UD, -PLUS und den jeweiligen "connect"-Varianten.
Nachfolgend die seit 2010 aktuelle Zuordnung von Zusatzmaßnahmen gültig nur für die Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen.
Diese verstehen sich als
- Mindestmaßnahme (unter Berücksichtigung der Tabelle 1 des "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1")
- und gelten nicht für untergeordnete Gebäude
DN | Anzahl zusätzl. erhöhter Anforderungen | ||
---|---|---|---|
keine / eine | zwei | drei | |
≥ RDN | Klasse 6 | Klasse 5 | Klasse 4 |
≥ RDN -4° | Klasse 4 | Klasse 3 | |
≥ RDN -8° | Klasse 3 | ||
≥ RDN -12°: keine Unterdeckung/Unterspannung zulässig
|
Interpretation:
- Benannte SOLITEX-Bahnen verarbeitet gemäß Klasse 4, können bis zu einer Unterschreitung der RDN um max. 4° und einer erhöhten Anforderung verwendet werden.
- Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden.
Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer Behelfsdeckung entsprechen muss.
Die stofflichen Eigenschaften werden mit der Verwendung von der jeweiligen SOLITEX erreicht.
Download TIK: TIK ZVDH Behelfsdeckung