Durch das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.

Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.

Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.

REACH: Erster Erfolg gegen hormonell wirkende Chemikalie

14. Dezember 2011

Mit Octylphenol bewertet die EU erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen und damit gesundheitlich bedenklichen Wirkung als „besonders besorgniserregenden Stoff“ nach der Chemikalienverordnung REACH. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. Studien zeigten, dass der Stoff schon in niedrigen Konzentrationen die Entwicklung und Fortpflanzung von Fischen schädigt. Das UBA hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet.

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Leitfaden zum Scaling hilft bei der sicheren Verwendung von Stoffen

01. Dezember 2011

Unter der EU -Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten*, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.

* „Entwicklung einer Handlungsempfehlung zur Bestimmung der sicheren Verwendungsbedingungen von Chemikalien durch Scaling“; FKZ: 360 01 057

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - neue Version

25. November 2011

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben*einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.

* „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Gutachten zur aggregierten Exposition

07. Oktober 2011

Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.

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Kurzinfo "Einmal Erzeugnis - immer ein Erzeugnis"

01. Sept. 2011

Die Kurzinfo soll eine konkrete Hilfestellung für Erzeugnisimporteure und -produzenten sein, den von Deutschland unterstützten Ansatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ in der Praxis umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Informations- und Meldepflichten von besonders besorgniserregenden Stoffen im Fall von zusammengesetzten (komplexen) Erzeugnissen, die aus einzelnen Erzeugnissen bestehen.

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Umweltbundesamt rät zur Regulierung von Octylphenol - Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht

31. August 2011

Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt.

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Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung

24. August 2011

Das Umweltbundesamt hat eine deutsche Arbeitsübersetzung des Kapitels R.8: Charakterisierung der Dosis[Konzentrations]-Wirkungs-Beziehung für die menschliche Gesundheit (Guidance on information requirements and chemical safety assessment Chapter R.8: Characterisation of dose[concentration]-response for human health) veröffentlicht.

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EU-Chemikalienverordnung REACH: Industrie muss ihre Verantwortung ernster nehmen

02. August 2011

Gemäß der 2007 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Hersteller und Importeure von Chemikalien für ihre Stoffe Dossiers erstellen, um den sicheren Einsatz zu belegen. Doch jedes fünfte Dossier entspricht nach ersten Auswertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht den Vorgaben. „Meine Empfehlung an die Industrie ist, die Eigenverantwortung nicht als Schlupfloch zu sehen, sondern als Chance“, sagt UBA-Präsident Flasbarth. Ergänzend muss die Kontrolle durch die ECHA und die nationalen Behörden verstärkt werden.

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit VDI Nachrichten, 29.07.2011

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit Deutschlandfunk, 01.08.2011

Chronische Tests in der Umweltbewertung von Chemikalien

01. Juli 2011

In welchen Fällen erwartet das Umweltbundesamt (UBA) chronische Tests als Grundlage für eine ökotoxikologische Stoffsicherheitsbewertung? Grundlage aller Entscheidungen ist die REACH-Verordnung 1907/2006, die den Herstellern und Importeuren (hier kurz Registranden genannt) von Stoffen als solchen und in Gemischen die Verantwortung für eine adäquate Stoffsicherheitsbeurteilung zuweist.

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Bioakkumulation in der PBT-Bewertung

01. Juli 2011

Die Bioakkumulation ist eines der drei Kriterien, die zusammen betrachtet einen Stoff als besonders besorgniserregend kennzeichnen. Dieser Beitrag erklärt, warum es wichtig ist die Bioakkumulation zu bewerten und was unter dem Begriff zu verstehen ist.

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"Wirksame Kontrolle" von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)

01. Juli 2011

Die REACH-Verordnung (EG/1907/2006) unterstellt die Herstellung und Verwendung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften einer Zulassungspflicht. Aus Sicht des Umweltschutzes sind hierbei die Anforderungen an eine wirksame Kontrolle von persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Stoffen klärungsbedürftig, deren Zulassung nicht auf Basis einer wirksamen Kontrolle nach Art. 60 Abs. 2 erfolgen kann, sondern im Rahmen einer breiteren Abwägung nach Art. 60 Abs. 4 möglich ist.

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Trichlorbenzene - kritische Stoffe mit Ferntransportpotential

15. Juni 2011

Trichlorbenzene verbleiben lange in der Umwelt, reichern sich in Lebewesen an und sind giftig. Mit Luftströmungen werden sie weltweit in der Atmosphäre verteilt. Wenn sie freigesetzt werden, gelangen die Trichlorbenzene auch in weit abgelegene Regionen, z.B. in die Arktis, und können sich dort in der Natur anreichern, weil sie nur schwer abbaubar sind. Trichlorbenzene sind sehr giftig für Wasserlebewesen. Aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften wurden die Trichlorbenzene vom Umweltbundesamt als besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschlagen.

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Schutz vor besorgniserregenden Stoffen verbessert

31. Mai 2011

Unter diesem Titel gab das Umweltbundesamt am 31.05. eine Presseinformation heraus. Anlass ist die Verpflichtung für Unternehmen, ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Verbraucher können ihre Auskunftsrechte über diese Stoffe in Erzeugnissen gegenüber Händlern, Herstellern oder Importeuren geltend machen. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Für die Anfragen stellt das UBA einen Musterbrief bereit.

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Verordnung (EU) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011

25. Mai 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XII (Cadmium)

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Gutachten Risikobewertung für Metalle unter REACH

29. April 2011

Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung der Exposition von Organismen gegenüber Metallen und der Beurteilung möglicher toxischer Effekte auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend einem technischen Leitfaden durchgeführt, der auf einem Bewertungskonzept beruht, das von den Metallverbänden entwickelt wurde. Das Wesentliche an diesem Konzept ist die Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit, die eine realitätsnahe und mit wenigen Unsicherheiten behaftete Risikobewertung von Metallen ermöglichen soll. Jedoch werden durch dieses Konzept neue Unsicherheiten eingeführt.

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Notifizierung von Erzeugnissen zum 1. Juni 2011

14. April 2011

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind rechtlich verpflichtet, die ECHA zu unterrichten, falls besonders Besorgnis erregende Stoffe der Kandidatenlistemit mehr als 0,1 Massenprozent in ihren Erzeugnis enthalten sind und deren Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller oder Importeur beträgt.

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Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbeurteilung unter REACH

31. März 2011

Mit der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH müssen die verantwortlichen Unternehmen für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt schätzen und für jede Verwendung die Risiken für Mensch und Umwelt charakterisieren. Die Emissionen werden in erster Näherung mit Hilfe von Standardannahmen geschätzt, die die technischen Leitlinien der ECHA festlegen. Diese „Emissionsfaktoren“ fassen eine breite Palette von Verwendungen zusammen und sind eher konservativ angelegt. Um die Emissionen genauer zu ermitteln, haben einige Fachverbände für ihre Branchen „spezifische Emissionsfaktoren“ entwickelt. Auch diese sind Schätzungen, beschreiben die Emissionen aber genauer als die Standardwerte. Ein UBA - Gutachten hat die spezifischen Emissionsfaktoren und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen durchleuchtet. Da diese Annahmen nicht immer nachvollziehbar sind, schlagen die Gutachter Verbesserungen zur Dokumentation und Kommunikation der spezifischen Emissionsfaktoren vor. Die Ergebnisse werden mit dem Verband der Chemischen Industrie (CEFIC) und Vertretern aus Industrie sowie Behörden Mitte April 2011 diskutiert. Das Ziel ist, die Emissionen von Industriechemikalien in die Umwelt realistisch zu bewerten.

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Plastikweichmacher in Kindertagesstätten - Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen

25. März 2011

Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden.

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EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH

25. März 2011

Am 15. März wurde der überarbeitete Anhang XIII der REACH-VO veröffentlicht. Er enthält die neuen PBT-/vPvB-Kriterien, mit deren Hilfe besonders besorgniserregender Stoffe identifiziert werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe unter REACH ist auch das Umweltbundesamt betraut und es begrüßte die neuen Kriterien, da sie mit einigen Verbesserungen verbunden sind. Als eine wichtige Neuerung, können nun alle wichtigen Informationen bei der Bewertung der umweltgefährdenden Eigenschaften von Stoffen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die neuen PBT-/vPvB-Kriterien ein wichtiger Beitrag für das Ziel von REACH Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen.

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Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15. März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XIII

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Verordnung (EU) Nr. 252/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15.März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I

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Bewertung und Regulation von Umwelthormonen

11. März 2011

Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von hormonell wirksamen Stoffen. Die Firmen müssen Daten einreichen um die Sicherheit ihrer Chemikalien zu gewährleisten. Diese reichen jedoch nicht aus um hormonelle Wirkungen zu bestimmen. Es wurden daher verschieden Methoden eingesetzt um dafür Kriterien zu entwickeln. So sollte ein Werkzeug für die Stoffevaluierung erstellt werden. (FKZ: 206 67 448/05)

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Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010

08. Februar 2011

zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

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Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO

13. Januar 2011

Im Rahmen von REACH wird bislang die Bewertung der Trinkwasserrelevanz von Stoffen nicht explizit gefordert. Das Umweltbundesamt sieht es als eine wichtige Aufgabe den Trinkwasserschutz unter REACH zu stärken. In einem ersten Gutachten konnten bereits Screening-Kriterien abgeleitet werden, die zukünftig sowohl von Industrie als auch Behörden genutzt werden können, um potentiell trinkwasserrelevante Stoffe frühzeitig zu identifizieren. (FKZ: 36301241)

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Nachhaltiger Innovationsmotor Chemikalienleasing

15.Oktober 2010

In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes* wurden in Deutschland Pilotprojekte zu Chemikalienleasing initiiert, um praktische Erfahrungen zu gewinnen sowie um Qualitätskriterien für umwelt- und gesundheitgerechtes Chemikalienleasing zu überprüfen. Die Pilotprojekte zeigten hierbei eindrucksvoll, dass die Verknüpfung von ambitionierten Umweltzielen mit wirtschaftlichen Interessen ein nachhaltiges Chemikalienmanagement mit Vorteilen für beide, Ökonomie und Umwelt, ermöglicht.
(*) “Chemikalienleasing als Modell zur nachhaltigen Entwicklung mit Prüfprozeduren und Qualitätskriterien anhand von Pilotprojekten in Deutschland“ (FKZ: 3707 67 407)

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien

15.Oktober 2010

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben* einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.
(*) „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission vom 8. Oktober 2008

08.Oktober 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V

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Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"

21. Juli 2010

In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.

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Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"

24. Juni 2010

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010

UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus

18. Juni 2010

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.

zum Hintergrundpapier - UBA Presseinformation

UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus

07. Juni 2010

Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.

zur Broschüre

Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010

06. April 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)

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neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar

17. Februar 2010

IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.

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Quelle

Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH - Abgerufen: 12.01.2012

Siehe auch

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