REACH
Durch das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.
Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.
Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.
Schutz vor besorgniserregenden Stoffen verbessert
31. Mai 2011
Unter diesem Titel gab das Umweltbundesamt am 31.05. eine Presseinformation heraus. Anlass ist die Verpflichtung für Unternehmen, ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Verbraucher können ihre Auskunftsrechte über diese Stoffe in Erzeugnissen gegenüber Händlern, Herstellern oder Importeuren geltend machen. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Für die Anfragen stellt das UBA einen Musterbrief bereit.
Verordnung (EU) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011
25. Mai 2011
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XII (Cadmium)
Gutachten Risikobewertung für Metalle unter REACH
29. April 2011
Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung der Exposition von Organismen gegenüber Metallen und der Beurteilung möglicher toxischer Effekte auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend einem technischen Leitfaden durchgeführt, der auf einem Bewertungskonzept beruht, das von den Metallverbänden entwickelt wurde. Das Wesentliche an diesem Konzept ist die Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit, die eine realitätsnahe und mit wenigen Unsicherheiten behaftete Risikobewertung von Metallen ermöglichen soll. Jedoch werden durch dieses Konzept neue Unsicherheiten eingeführt.
Notifizierung von Erzeugnissen zum 1. Juni 2011
14. April 2011
Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind rechtlich verpflichtet, die ECHA zu unterrichten, falls besonders Besorgnis erregende Stoffe der Kandidatenlistemit mehr als 0,1 Massenprozent in ihren Erzeugnis enthalten sind und deren Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller oder Importeur beträgt.
Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbeurteilung unter REACH
31. März 2011
Mit der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH müssen die verantwortlichen Unternehmen für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt schätzen und für jede Verwendung die Risiken für Mensch und Umwelt charakterisieren. Die Emissionen werden in erster Näherung mit Hilfe von Standardannahmen geschätzt, die die technischen Leitlinien der ECHA festlegen. Diese „Emissionsfaktoren“ fassen eine breite Palette von Verwendungen zusammen und sind eher konservativ angelegt. Um die Emissionen genauer zu ermitteln, haben einige Fachverbände für ihre Branchen „spezifische Emissionsfaktoren“ entwickelt. Auch diese sind Schätzungen, beschreiben die Emissionen aber genauer als die Standardwerte. Ein UBA - Gutachten hat die spezifischen Emissionsfaktoren und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen durchleuchtet. Da diese Annahmen nicht immer nachvollziehbar sind, schlagen die Gutachter Verbesserungen zur Dokumentation und Kommunikation der spezifischen Emissionsfaktoren vor. Die Ergebnisse werden mit dem Verband der Chemischen Industrie (CEFIC) und Vertretern aus Industrie sowie Behörden Mitte April 2011 diskutiert. Das Ziel ist, die Emissionen von Industriechemikalien in die Umwelt realistisch zu bewerten.
Plastikweichmacher in Kindertagesstätten - Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen
25. März 2011
Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden.
EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH
25. März 2011
Am 15. März wurde der überarbeitete Anhang XIII der REACH-VO veröffentlicht. Er enthält die neuen PBT-/vPvB-Kriterien, mit deren Hilfe besonders besorgniserregender Stoffe identifiziert werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe unter REACH ist auch das Umweltbundesamt betraut und es begrüßte die neuen Kriterien, da sie mit einigen Verbesserungen verbunden sind. Als eine wichtige Neuerung, können nun alle wichtigen Informationen bei der Bewertung der umweltgefährdenden Eigenschaften von Stoffen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die neuen PBT-/vPvB-Kriterien ein wichtiger Beitrag für das Ziel von REACH Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen.
Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011
15. März 2011
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XIII
Verordnung (EU) Nr. 252/2011 der Kommission vom 15. März 2011
15.März 2011
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I
Bewertung und Regulation von Umwelthormonen
11. März 2011
Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von hormonell wirksamen Stoffen. Die Firmen müssen Daten einreichen um die Sicherheit ihrer Chemikalien zu gewährleisten. Diese reichen jedoch nicht aus um hormonelle Wirkungen zu bestimmen. Es wurden daher verschieden Methoden eingesetzt um dafür Kriterien zu entwickeln. So sollte ein Werkzeug für die Stoffevaluierung erstellt werden. (FKZ: 206 67 448/05)
Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010
08. Februar 2011
zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO
13. Januar 2011
Im Rahmen von REACH wird bislang die Bewertung der Trinkwasserrelevanz von Stoffen nicht explizit gefordert. Das Umweltbundesamt sieht es als eine wichtige Aufgabe den Trinkwasserschutz unter REACH zu stärken. In einem ersten Gutachten konnten bereits Screening-Kriterien abgeleitet werden, die zukünftig sowohl von Industrie als auch Behörden genutzt werden können, um potentiell trinkwasserrelevante Stoffe frühzeitig zu identifizieren. (FKZ: 36301241)
Nachhaltiger Innovationsmotor Chemikalienleasing
15.Oktober 2010
In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes* wurden in Deutschland Pilotprojekte zu Chemikalienleasing initiiert, um praktische Erfahrungen zu gewinnen sowie um Qualitätskriterien für umwelt- und gesundheitgerechtes Chemikalienleasing zu überprüfen. Die Pilotprojekte zeigten hierbei eindrucksvoll, dass die Verknüpfung von ambitionierten Umweltzielen mit wirtschaftlichen Interessen ein nachhaltiges Chemikalienmanagement mit Vorteilen für beide, Ökonomie und Umwelt, ermöglicht.
(*) “Chemikalienleasing als Modell zur nachhaltigen Entwicklung mit Prüfprozeduren und Qualitätskriterien anhand von Pilotprojekten in Deutschland“ (FKZ: 3707 67 407)
Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
15.Oktober 2010
Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben* einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.
(*) „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission vom 8. Oktober 2008
08.Oktober 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V
Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"
21. Juli 2010
In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.
Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"
24. Juni 2010
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010
UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus
18. Juni 2010
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.
UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus
07. Juni 2010
Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.
Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010
06. April 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)
neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar
17. Februar 2010
IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.
Quelle
Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH - abgerufen: 01.06.2011