Willink
→Goldene Regel 1/3 zu 2/3
K16:32
+14
Willink
→Einzelnachweise
K16:32
−37
Willink
keine Bearbeitungszusammenfassung
K16:31
+8
Willink
→zurück zum Stammartikel
K09:22
−7
Willink
→Zurück zum Stammartikel
K09:20
+2
Willink
keine Bearbeitungszusammenfassung
K09:06
+81