REACH: Unterschied zwischen den Versionen

5 Bytes hinzugefügt ,  15:50, 9. Jun. 2017
Zeile 466: Zeile 466:
04. April 2014
04. April 2014


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht. Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für die eine Zulassungspflicht besteht. Die Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht. Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für die eine Zulassungspflicht besteht. Die Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind. <br />
[[http://www.reach-info.de/zulassungspflicht.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/zulassungspflicht.htm Weiterlesen]


=== Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend ===
=== Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend ===
4.262

Bearbeitungen