REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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10. Oktober 2012   
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Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potential (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.
Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potenzial (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.


[http://www.reach-info.de/ferntransportpotential.htm weiterlesen...]
[http://www.reach-info.de/ferntransportpotenzial.htm weiterlesen...]


=== ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf ===  
=== ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf ===  

Version vom 12. Dezember 2014, 11:19 Uhr

REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe

REACH - was ist das?

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die Registrierungsunterlagen werden von den Behörden nur stichprobenartig inhaltlich überprüft. Ausgewählte Stoffe werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung zugeführt. Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in das Zulassungsverfahren. Als weitere Regulierungsmöglichkeit sieht REACH das Instrument der Beschränkung vor. Schließlich enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher. Über ein Online-Formular können Verbraucher anfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe sich in Alltagsprodukten befinden. weiterlesen...

Anfragen können schnell und einfach per Online-Formular gestellt werden.

Aktuelles - Chronologie

PFC-Planet: Chemikalien sind überall

11. Februar 2013

Chemikalien im Trinkwasser und in der Muttermilch? Was viele nicht ahnen, ist Alltag. Eine App des Umweltbundesamts erklärt, wie Perfluorchemikalien (PFC) in unsere Nahrungskette und Körper gelangen – und welche Konsequenzen das hat. Videos und animierte Schaubilder zeigen aber auch, was Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen tun können. Informieren Sie sich über unsichtbare Chemie. Für die besonders langlebigen PFC geht das jetzt noch einfacher mit der kostenlosen App „PFC-Planet“ für das iPad. Nutzen Sie über dieses Portal außerdem Ihr Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden Chemikalien in Produkten.

Hintergrundpapier PAK - ab sofort auch englische Version verfügbar

30. Januar 2013

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.

Ziel der EU-Kommission erreicht: 138 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste

19. Dezember 2012

Vom 10. bis 14.12.2012 tagte der Ausschuss der Mitgliedstaaten und nahm, 54 weitere Stoffe auf die REACH Kandidatenliste auf. Damit erreicht die EU Kommission ihr Ziel, bis Ende 2012 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Das Umweltbundesamt hat intensiv an der Identifizierung von Kandidatenstoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH hat das UBA 18 Stoffe als besonders besorgniserregend vorgeschlagen, zuletzt vier perfluorierte Chemikalien, Nonylphenol und Oktylphenolethoxylate.
Das nächste Ziel der Kommission ist, bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Liste aufzunehmen und regulierende Maßnahmen einzuleiten. Dazu stimmt die EU-Kommission derzeit mit den Mitgliedstaaten einen Arbeitsplan ab („Road-map“).
Kandidatenliste: http://echa.europa.eu/candidate-list-table (Ergänzung voraussichtlich am 21.12.2012)

REACH-Pflichten des Handels – Neuer UBA-FLYER für den Einzelhandel

12. Dezember 2012

Gefährliche Chemikalien in Sportschuhen, Textilien oder Kinderspielzeug erregen die Gemüter. Wenn ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt vorkommt, muss dies Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitgeteilt werden – innerhalb von 45 Tagen. Doch wie verhält man sich als Einzelhändler bei einer Verbraucheranfrage und welche Stoffe gelten überhaupt als besonders besorgniserregend? Auf diese und weitere Fragen antwortet der neue Flyer des Umweltbundesamtes „Chemikalien in Produkten“, der gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) herausgegeben wird. Hier kann der Flyer kostenlos herunter geladen werden: REACH-Pflichten des Handels

Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) weiter im Visier

10. Dezember 2012

In der 50 KW entscheidet das Mitgliedstaatenkommittee (MSC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) über die besonders besorgniserregenden Eigenschaften der ersten vier per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die langkettigen perfluorierten Carbonsäuren C11-14-PFCA als sehr persistente und sehr bioakkumulierende Chemikalien (vPvB) identifiziert werden. Vorgeschlagen hatte dies das UBA im August: http://www.reach-info.de/pfc.htm Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) verleihen unter anderem Textilien wasserdichte und schmutzabweisende Eigenschaften. Greenpeace hat in einer aktuellen Studie solche Stoffe in Outdoorkleidung nachgewiesen.
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Alles über Chemikalien - eChemPortal wächst weiter

06. Dezember 2012

Chemikalien sind alltäglich. Einen einfachen und schnellen Zugriff auf qualitätsgesicherte Informationen zu chemischen Eigenschaften von Chemikalien sowie zu Gefahren für Umwelt und Gesundheit bietet das eChemPortal. Zwei Herangehensweisen sind möglich – die Suche nach Informationen zu einer bestimmten Chemikalie (Chemical Substance Search) oder die Suche nach verschiedenen Chemikalien, welche bestimmte Eigenschaften gemein haben (Chemical Property Data Search). eChemPortal ist kostenlos zugänglich und erleichtert den Zugang zu Informationen durch ein einheitliches Abfrageformat für Daten aus 26 bereits angeschlossenen globalen Datenbanken, unter anderem der ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur – mit allen dort unter REACH registrierten Chemikalien.
Linkliste zu Stoffdaten ...
eChemPortal >

Ergebnisbericht zu Multistakeholder-Workshop zur Erstellung und Anwendung von spERCs veröffentlicht

28. November 2012

Im Rahmen der Registrierung eines Stoffes muss unter Umständen eine Schätzung der Höhe der Einträge in die Umwelt erfolgen. Die im REACH-Leitfäden R.16 für bestimmte Anwendungen festgelegten Emissionsfaktoren werden von Industrievertretern als zu hoch angesehen und führen aus ihrer Sicht zu einer Überschätzung der Emissionen in die Umwelt. Aus diesem Grund entwickelten Industrieverbände branchenspezifische Emissionsfaktoren (spERCs), die auf dem brancheneigenen Wissen basieren und zum Teil auch Stoffeigenschaften berücksichtigen. In einem Fachworkshop im April 2011 stellten Vertreter von Branchen und Behörden ihre Vorgehensweise bei der Entwicklung von spERCs vor. weiterlesen...

In context of the registration of a substance registrants may have to conduct an estimation of the emissions to the environment. The default emission factors in the REACH TGD on Chemical Safety Assessment and Information Requirements (part R.16) are regarded by industry representants to be too conservative and to overestimate the emissions from real processes in industry. Because of this reason several industry associations developed specific emission factors (spERCs) which take into account specific processes within an industry sector and substance specific properties. In April 2011 representatives from industry and authorities organised an expert workshop where procedural methods for developing spERCs and findings from a research project on the reliability of spERCs were presented. Further information...

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich – Giftig – Unvermeidbar?

21. November 2012

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
UBA Presseinformation >
Hintergrundpapier

Abverkaufsfrist für nach Stoffrichtlinie gekennzeichnete Stoffe endet zum 01.12.2012

12. Oktober 2012

Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen ist seit dem 01.12.2010 die CLP-Verordnung (EU-Verordnung 1272/2008) verbindlich anzuwenden. Für Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden und noch gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, endet zum 01.12.2012 die zweijährige Abverkaufsfrist. Somit sind ab dem 01.12.2012 alle Gebinde mit chemischen Stoffen nur noch entsprechend der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Im Sicherheitsdatenblatt ist neben der Einstufung gemäß CLP-Verordnung auch weiterhin die Einstufung gemäß Stoffrichtlinie anzugeben. Diese Übergangsfrist endet zum 01.06.2015.

2. ATP zur CLP-Verordnung wird zum 01.12.2012 für Stoffe verbindlich

12. Oktober 2012

Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.

Ferntransportpotenzial – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist

10. Oktober 2012

Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potenzial (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.

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ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf

12. September 2012

Das Ziel der EU-kommission - 136 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste bis Ende 2012 - wird vorraussichtlich erreicht. Zu den 17 Vorschlägen der Mitgliedstaaten bringt die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) überraschend 37 weitere Stoffe zur Identifizierung als besonders besorgniserregend ein. Das UBA trägt sechs Stoffe bei und unterstützt damit eine lange Kandidatenliste.

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Umweltmonitoring

13. Juli 2012

Umweltmonitoring sollte unter REACH stärker für regulatorische Aufgaben sowie zur Wirksamkeitsbewertung und Erfolgskontrolle genutzt werden. Dies war ein Ergebnis eines englischsprachigen UBA-Workshop vom 18. – 19. April 2012 in Dessau. Hier wurden erste Erkenntnisse eines laufenden Forschungsvorhabens (FKZ 3710 63 404) sowie Aktivitäten und Erfahrungen einiger Mitgliedsstaaten zur Nutzung von Umweltmonitoringdaten unter REACH präsentiert. Es wurde vorgeschlagen bei der Risikobewertung von Chemikalien unter REACH die stärkere Nutzung von Daten aus dem Umweltmonitoring zu etablieren.

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Roh- und Trinkwasserschutz unter REACH stärken

13. Juli 2012

Das Umweltbundesamt möchte den Trinkwasserschutz unter REACH stärken. Nur wenige Studien befassen sich bisher mit dem Eintrag von Chemikalien, die unter REACH registrierungspflichtig sind, von der Verwendung bis ins Roh- und Trinkwasser. Das Umweltbundesamt möchte dazu beitragen für die registrierenden Unternehmen geeignete Leitlinien zu entwickeln, damit diese möglichst frühzeitig potentielle Rohwasserkontaminanten identifizieren und ggf. risikomindernde Maßnahmen bei der Verwendung durchführen können.

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Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht

31. Mai 2012

Ab sofort hilft Ihnen dieser Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt haben ein Online-Formular entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
UBA Presseinformation >

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: Bisphenol A

26. März 2012

Das Umweltbundesamt (UBA) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“

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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: R-1234yf =

26. März 2012

Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten.

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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: PAN

26. März 2012

Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.

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Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010) - jetzt auch englische Version

05. März 2012

Am 22. Juli 2010 trat die neue OECD Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seit dem gibt es vermehrt Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte, damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACh.

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Kandidatenliste der ECHA

26. Januar 2012

Die Liste der besonders besorgnis erregenden Stoffe, welche für eine Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) in Frage kommen, wurde auf 73 Stoffe erweitert.

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Workshopreihe des Umweltbundesamtes – REACH in der Praxis

18. Januar 2012

Im Juni 2013 endet die Registrierungsperiode für Chemikalien mit einer Produktionsmenge von mehr als 100 Tonnen pro Jahr. Für die Registranten meist aus KMU stellt die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen von REACH eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund werden Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMU) die erfolgreiche Workshop-Reihe REACH in der Praxis 2012 und 2013 mit insgesamt acht Fachworkshops zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung von REACH fortsetzen.

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REACH: Erster Erfolg gegen hormonell wirkende Chemikalie

14. Dezember 2011

Mit Octylphenol bewertet die EU erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen und damit gesundheitlich bedenklichen Wirkung als „besonders besorgniserregenden Stoff“ nach der Chemikalienverordnung REACH. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. Studien zeigten, dass der Stoff schon in niedrigen Konzentrationen die Entwicklung und Fortpflanzung von Fischen schädigt. Das UBA hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet.

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Leitfaden zum Scaling hilft bei der sicheren Verwendung von Stoffen

01. Dezember 2011

Unter der EU -Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten*, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.

* „Entwicklung einer Handlungsempfehlung zur Bestimmung der sicheren Verwendungsbedingungen von Chemikalien durch Scaling“; FKZ: 360 01 057

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - neue Version

25. November 2011

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben*einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.

* „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Gutachten zur aggregierten Exposition

07. Oktober 2011

Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.

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Kurzinfo "Einmal Erzeugnis - immer ein Erzeugnis"

01. Sept. 2011

Die Kurzinfo soll eine konkrete Hilfestellung für Erzeugnisimporteure und -produzenten sein, den von Deutschland unterstützten Ansatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ in der Praxis umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Informations- und Meldepflichten von besonders besorgniserregenden Stoffen im Fall von zusammengesetzten (komplexen) Erzeugnissen, die aus einzelnen Erzeugnissen bestehen.

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Umweltbundesamt rät zur Regulierung von Octylphenol - Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht

31. August 2011

Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt.

weiterlesen...(UBA-Presseinformation)

Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung

24. August 2011

Das Umweltbundesamt hat eine deutsche Arbeitsübersetzung des Kapitels R.8: Charakterisierung der Dosis[Konzentrations]-Wirkungs-Beziehung für die menschliche Gesundheit (Guidance on information requirements and chemical safety assessment Chapter R.8: Characterisation of dose[concentration]-response for human health) veröffentlicht.

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EU-Chemikalienverordnung REACH: Industrie muss ihre Verantwortung ernster nehmen

02. August 2011

Gemäß der 2007 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Hersteller und Importeure von Chemikalien für ihre Stoffe Dossiers erstellen, um den sicheren Einsatz zu belegen. Doch jedes fünfte Dossier entspricht nach ersten Auswertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht den Vorgaben. „Meine Empfehlung an die Industrie ist, die Eigenverantwortung nicht als Schlupfloch zu sehen, sondern als Chance“, sagt UBA-Präsident Flasbarth. Ergänzend muss die Kontrolle durch die ECHA und die nationalen Behörden verstärkt werden.

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit VDI Nachrichten, 29.07.2011

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit Deutschlandfunk, 01.08.2011

Chronische Tests in der Umweltbewertung von Chemikalien

01. Juli 2011

In welchen Fällen erwartet das Umweltbundesamt (UBA) chronische Tests als Grundlage für eine ökotoxikologische Stoffsicherheitsbewertung? Grundlage aller Entscheidungen ist die REACH-Verordnung 1907/2006, die den Herstellern und Importeuren (hier kurz Registranden genannt) von Stoffen als solchen und in Gemischen die Verantwortung für eine adäquate Stoffsicherheitsbeurteilung zuweist.

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Bioakkumulation in der PBT-Bewertung

01. Juli 2011

Die Bioakkumulation ist eines der drei Kriterien, die zusammen betrachtet einen Stoff als besonders besorgniserregend kennzeichnen. Dieser Beitrag erklärt, warum es wichtig ist die Bioakkumulation zu bewerten und was unter dem Begriff zu verstehen ist.

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"Wirksame Kontrolle" von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)

01. Juli 2011

Die REACH-Verordnung (EG/1907/2006) unterstellt die Herstellung und Verwendung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften einer Zulassungspflicht. Aus Sicht des Umweltschutzes sind hierbei die Anforderungen an eine wirksame Kontrolle von persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Stoffen klärungsbedürftig, deren Zulassung nicht auf Basis einer wirksamen Kontrolle nach Art. 60 Abs. 2 erfolgen kann, sondern im Rahmen einer breiteren Abwägung nach Art. 60 Abs. 4 möglich ist.

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Trichlorbenzene - kritische Stoffe mit Ferntransportpotential

15. Juni 2011

Trichlorbenzene verbleiben lange in der Umwelt, reichern sich in Lebewesen an und sind giftig. Mit Luftströmungen werden sie weltweit in der Atmosphäre verteilt. Wenn sie freigesetzt werden, gelangen die Trichlorbenzene auch in weit abgelegene Regionen, z.B. in die Arktis, und können sich dort in der Natur anreichern, weil sie nur schwer abbaubar sind. Trichlorbenzene sind sehr giftig für Wasserlebewesen. Aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften wurden die Trichlorbenzene vom Umweltbundesamt als besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschlagen.

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Schutz vor besorgniserregenden Stoffen verbessert

31. Mai 2011

Unter diesem Titel gab das Umweltbundesamt am 31.05. eine Presseinformation heraus. Anlass ist die Verpflichtung für Unternehmen, ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Verbraucher können ihre Auskunftsrechte über diese Stoffe in Erzeugnissen gegenüber Händlern, Herstellern oder Importeuren geltend machen. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Für die Anfragen stellt das UBA einen Musterbrief bereit.

weiterlesen... (UBA-Presseinformation)

Verordnung (EU) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011

25. Mai 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XII (Cadmium)

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Gutachten Risikobewertung für Metalle unter REACH

29. April 2011

Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung der Exposition von Organismen gegenüber Metallen und der Beurteilung möglicher toxischer Effekte auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend einem technischen Leitfaden durchgeführt, der auf einem Bewertungskonzept beruht, das von den Metallverbänden entwickelt wurde. Das Wesentliche an diesem Konzept ist die Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit, die eine realitätsnahe und mit wenigen Unsicherheiten behaftete Risikobewertung von Metallen ermöglichen soll. Jedoch werden durch dieses Konzept neue Unsicherheiten eingeführt.

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Notifizierung von Erzeugnissen zum 1. Juni 2011

14. April 2011

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind rechtlich verpflichtet, die ECHA zu unterrichten, falls besonders Besorgnis erregende Stoffe der Kandidatenlistemit mehr als 0,1 Massenprozent in ihren Erzeugnis enthalten sind und deren Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller oder Importeur beträgt.

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Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbeurteilung unter REACH

31. März 2011

Mit der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH müssen die verantwortlichen Unternehmen für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt schätzen und für jede Verwendung die Risiken für Mensch und Umwelt charakterisieren. Die Emissionen werden in erster Näherung mit Hilfe von Standardannahmen geschätzt, die die technischen Leitlinien der ECHA festlegen. Diese „Emissionsfaktoren“ fassen eine breite Palette von Verwendungen zusammen und sind eher konservativ angelegt. Um die Emissionen genauer zu ermitteln, haben einige Fachverbände für ihre Branchen „spezifische Emissionsfaktoren“ entwickelt. Auch diese sind Schätzungen, beschreiben die Emissionen aber genauer als die Standardwerte. Ein UBA - Gutachten hat die spezifischen Emissionsfaktoren und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen durchleuchtet. Da diese Annahmen nicht immer nachvollziehbar sind, schlagen die Gutachter Verbesserungen zur Dokumentation und Kommunikation der spezifischen Emissionsfaktoren vor. Die Ergebnisse werden mit dem Verband der Chemischen Industrie (CEFIC) und Vertretern aus Industrie sowie Behörden Mitte April 2011 diskutiert. Das Ziel ist, die Emissionen von Industriechemikalien in die Umwelt realistisch zu bewerten.

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Plastikweichmacher in Kindertagesstätten - Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen

25. März 2011

Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden.

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EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH

25. März 2011

Am 15. März wurde der überarbeitete Anhang XIII der REACH-VO veröffentlicht. Er enthält die neuen PBT-/vPvB-Kriterien, mit deren Hilfe besonders besorgniserregender Stoffe identifiziert werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe unter REACH ist auch das Umweltbundesamt betraut und es begrüßte die neuen Kriterien, da sie mit einigen Verbesserungen verbunden sind. Als eine wichtige Neuerung, können nun alle wichtigen Informationen bei der Bewertung der umweltgefährdenden Eigenschaften von Stoffen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die neuen PBT-/vPvB-Kriterien ein wichtiger Beitrag für das Ziel von REACH Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen.

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Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15. März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XIII

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Verordnung (EU) Nr. 252/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15.März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I

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Bewertung und Regulation von Umwelthormonen

11. März 2011

Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von hormonell wirksamen Stoffen. Die Firmen müssen Daten einreichen um die Sicherheit ihrer Chemikalien zu gewährleisten. Diese reichen jedoch nicht aus um hormonelle Wirkungen zu bestimmen. Es wurden daher verschieden Methoden eingesetzt um dafür Kriterien zu entwickeln. So sollte ein Werkzeug für die Stoffevaluierung erstellt werden. (FKZ: 206 67 448/05)

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Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010

08. Februar 2011

zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

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Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO

13. Januar 2011

Im Rahmen von REACH wird bislang die Bewertung der Trinkwasserrelevanz von Stoffen nicht explizit gefordert. Das Umweltbundesamt sieht es als eine wichtige Aufgabe den Trinkwasserschutz unter REACH zu stärken. In einem ersten Gutachten konnten bereits Screening-Kriterien abgeleitet werden, die zukünftig sowohl von Industrie als auch Behörden genutzt werden können, um potentiell trinkwasserrelevante Stoffe frühzeitig zu identifizieren. (FKZ: 36301241)

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Nachhaltiger Innovationsmotor Chemikalienleasing

15.Oktober 2010

In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes* wurden in Deutschland Pilotprojekte zu Chemikalienleasing initiiert, um praktische Erfahrungen zu gewinnen sowie um Qualitätskriterien für umwelt- und gesundheitgerechtes Chemikalienleasing zu überprüfen. Die Pilotprojekte zeigten hierbei eindrucksvoll, dass die Verknüpfung von ambitionierten Umweltzielen mit wirtschaftlichen Interessen ein nachhaltiges Chemikalienmanagement mit Vorteilen für beide, Ökonomie und Umwelt, ermöglicht.
(*) “Chemikalienleasing als Modell zur nachhaltigen Entwicklung mit Prüfprozeduren und Qualitätskriterien anhand von Pilotprojekten in Deutschland“ (FKZ: 3707 67 407)

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien

15.Oktober 2010

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben* einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.
(*) „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission vom 8. Oktober 2008

08.Oktober 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V

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Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"

21. Juli 2010

In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.

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Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"

24. Juni 2010

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010

UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus

18. Juni 2010

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.

zum Hintergrundpapier - UBA Presseinformation

UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus

07. Juni 2010

Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.

zur Broschüre

Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010

06. April 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)

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neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar

17. Februar 2010

IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.

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Quelle

Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH - Abgerufen: 21.02.2013

Siehe auch

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