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Nicht als [[Biomasse]] im Sinne dieser Verordnung gelten nach § 3 BiomasseV: <br /> | Nicht als [[Biomasse]] im Sinne dieser Verordnung gelten nach § 3 BiomasseV: <br /> | ||
1. fossile Brennstoffe sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte, <br /> | 1. [[fossile Energieträger|fossile Brennstoffe]] sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte, <br /> | ||
2. Torf, <br /> | 2. Torf, <br /> | ||
3. gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie ähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, <br /> | 3. gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie ähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, <br /> |