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04. Juni 2013 | 04. Juni 2013 | ||
'''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig. | '''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig. <br /> | ||
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=== Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft === | === Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft === |
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