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'''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''. | '''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''. <br /> | ||
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ( | Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. <br /> | ||
[http://www.reach-info.de/chemikalien-sanktionsverordnung.htm weiterlesen...] | |||
=== REACH - Was ist das? === | === REACH - Was ist das? === |
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